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   BFH, 14.03.2007 - VII B 217/06   

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https://dejure.org/2007,18872
BFH, 14.03.2007 - VII B 217/06 (https://dejure.org/2007,18872)
BFH, Entscheidung vom 14.03.2007 - VII B 217/06 (https://dejure.org/2007,18872)
BFH, Entscheidung vom 14. März 2007 - VII B 217/06 (https://dejure.org/2007,18872)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; KN Pos. 0201; ZK Art. 201
    Gewichtsverzollung von Rindfleisch

  • datenbank.nwb.de

    Keine Gewichtsminderung von Rindfleisch durch ausgetretenes Blutwasser

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 06.06.1989 - VII R 113/86

    Bemessungsgrundlage für Rindfleisch ohne Abschlag für das eventuelle Blutwasser

    Auszug aus BFH, 14.03.2007 - VII B 217/06
    Der beschließende Senat hat bereits hinsichtlich der Einfuhr von vakuumverpacktem gefrorenem Rindfleisch entschieden, dass es sich bei dem Fleisch und dem aus ihm ausgetretenen Blutwasser nicht um zwei Waren verschiedener Beschaffenheit handelt, sondern dass das Fleisch und das Blutwasser als Einheit anzusehen und nur einer einheitlichen Tarifierung zugänglich sind und dass das Blutwasser bei der Verzollung nicht gewichtsmindernd zu berücksichtigen ist (Senatsurteil vom 6. Juni 1989 VII R 113/86, BFH/NV 1990, 404).

    Vielmehr hat das FG --ausgehend von dem Senatsurteil in BFH/NV 1990, 404-- zutreffend entschieden, dass es insoweit nicht auf den Aggregatzustand des Wassers ankommen kann.

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 14.03.2007 - VII B 217/06
    Auch der Senat hält die im Streitfall vorgenommene Auslegung des einschlägigen Gemeinschaftsrechts für eindeutig, so dass die Revision auch nicht deshalb zuzulassen ist, weil sich im Revisionsverfahren voraussichtlich eine Frage stellen würde, die eine Vorlage an den EuGH erfordert (vgl. EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. C-283/81 --C.I.L.F.I.T.--, EuGHE 1982, 3415 Rz 16).
  • BFH, 11.08.1999 - VII B 162/99

    Rücknahme der Bestellung als Steuerbevollmächtigter

    Auszug aus BFH, 14.03.2007 - VII B 217/06
    Anders als die Beschwerde meint, war das FG als erstinstanzliches Gericht nach Art. 234 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften nur berechtigt, nicht aber verpflichtet, eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) einzuholen (Senatsbeschluss vom 11. August 1999 VII B 162/99, BFH/NV 2000, 77).
  • FG Hamburg, 17.11.1979 - IV 140/78
    Auszug aus BFH, 14.03.2007 - VII B 217/06
    Ohne Erfolg beruft sich die Beschwerde auf das Urteil des FG Hamburg vom 17. November 1979 IV 140/78 H (Entscheidungen der Finanzgerichte 1980, 260, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 1980, 217).
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